• 6721 Szeged, Szent István tér. 2. I/8.

Anwaltsgebühr

Anwaltsgebühr

Information zum Anwaltsdgebühr

Das Anwaltshonorar ist das Ergebnis der Vereinbarung zwischen dem Anwalt und dem Klienten, es unterliegt keinerlei amtlichen Regelungen. Aus dem Grund werden die folgenden Gebühren nur zur allgemeinen Information angegeben, das konkrete Anwaltsgebühr wird für jeden einzelnen Fall individuell und genau festgelegt in dem vom Rechtsanwalt und dem Klienten unterschriebenen Honorarvertrag.

Unserer Meinung nach kann die Entlohnung am meisten gerechtfertigt werden, die sich nach dem Zeitaufwand des Anwalts richtet. In den meisten Fällen kann der Klient selbstverständlich schon vor der Übernahme des Auftrags darüber informiert werden, wie viele Arbeitsstunden der Anwalt braucht, um den Auftrag zu erfüllen. Unser Stundenlohn beträgt 28.000 HUF + MWST. Dieser Preis beinhaltet die Arbeit von den Angestellten der Anwaltskanzlei, die Neben- und die Materialkosten. Die Auslagen des Rechtsanwalts (sowie Abgaben, Gebühren und Reisekosten) sind nicht inbegriffen und sind in jedem Fall vom Klienten zu entrichten.

Es besteht die Möglichkeit, mit unserem Büro einen sog. Pauschalvertrag zum festen Monatstarif abzuschließen. Dies bedeutet, dass wir unseren Klienten für ein festes Monatshonorar in all seiner Rechtsangelegenheiten vertreten. Seit Jahren und mit mehreren Klienten verwenden wir diese Beauftragungsform zur gegenseitigen Zufriedenheit.