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Unsere Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen

Ein weiteres Prinzip von uns ist, den Klienten noch vor dem Beginn des rechtllichen Vorgangs so ausführlich wie möglich über die zu erwartenden Folgen zu informieren. Praktisch heißt es, dass wir ihn von der Prozesseinleitung abraten, wenn wir meinen, dass das erreichbare Ergebnis mit dem Aufwand in keinem Verhältnis steht.

Mehrfamilienhäuser

Nur wenige Leute denken darüber nach, dass das alltägliche Wohnen auch eine ernsthafte rechtliche Seite hat. Dies trifft besonders auf diejenigen zu, die in einem Stockwerkhaus wohnen oder in irgendeiner Immobilie, in der es mehr als zwei Wohnungen gibt. Wenn sich die Eigentümer dafür entscheiden, kann der rechtliche Status ähnlicher Immobilien geändert werden und sie können als Mehrfamilienhaus registriert werden.
Wir übernehmen alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Gründung eines Mehrfamilienhauses oder mit der nachträglichen Änderung der Gründungsurkunde. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eine Immobilie auch schon vor dem Baubeginn als Mehrfamilienhaus registriert werden kann, falls eine rechtskräftige Baugenehmigung zur Verfügung steht. Dadurch können eventuelle Streitigkeiten zwischen den Eigentümern vorgebeugt werden. (In der Praxis haben die Eigentümer früher eher eine Baugemeinschaft gegründet, um während der Bauarbeiten ein geregeltes Rechtsverhältnis zu haben. In diesem Fall standen alle Beteiligten gemeinsam dem Bauausführer entgegen und es haben nicht alle zukünftigen Eigentümer einen einzelnen Ausführungsvertrag abgeschlossen. Dieses Verfahren wurde jedoch in den letzten Jahren leider zurückgedrängt.)

Die Registrierung des Mehrfamilienhauses kann in dem Moment erfolgen, wenn die Baubehörde die endgültige Nutzungsgenehmigung erteilt und die auch auf der Landkarte des Grundbuchsamts eingetragen wird. Dann bekommt jede einzelne Wohnung eine eigene Parzellennummer.

Unsere Dienstleistungen empfehlen wir auch für Hausverwalter, da wir auch im Moment eine Firma beraten, die Tausende von Wohnungen verwaltet. Da beschäftigen wir uns vor allem mit der Eintreibung ausstehender Hausgelder, deren Beitreibung den Interessen aller Bewohner dient. Außerdem wirken wir in der Lösung aller Problemen mit, die ein juristisches Fachwissen verlangen (z.B. Mietverträge, Belastung durch Hypotheken usw.)

Gerne übernehmen wir die Anfertigung von Organisations-und Wirkungsregelungen (auf Ungarisch SZMSZ), die nach den gültigen Rechtsvorschriften obligatorisch zu erstellen sind. In diesen Dokumenten soll die Organisation des Mehrfamilienhauses, der Wirkungskreis und die Aufgaben seiner Organe, sowie die Hausordnung festgelegt werden.

Erbsachen

„Wirf, guter Hamlet, ab die nächt’ge Farbe,
Und laß dein Aug’ als Freund auf Dänmark sehn.
Such nicht beständig mit gesenkten Wimpern
Nach deinem edlen Vater in dem Staub.
Du weißt, es ist gemein: was lebt, muß sterben,
Und Ew’ges nach der Zeitlichkeit erwerben.”

Das obige Zitat stammt aus Shakespeares klassischem Drama „Hamlet”, und fasst gut zusammen, dass Leben und Tod von alters her immer wiederholende Ereignisse des menschlichen Lebens sind. Diese haben rechtliche, vor allem erbrechtliche Aspekte, mit denen sich unser Büro von seinem Profil her oft beschäftigt.

Der Nachlass des Verstorbenen geht im Moment des Todes auf den Rechtsnachfolger (den Erben) über. Diese Tatsache wird später, im Rahmen des Nachlassverfahrens vor dem Notar, rechtlich deklariert.

Die Erbfolge und der Vorgang des Erbens sind rechtlich bestimmt, der Erblasser kann jedoch von beiden abweichen, wenn er ein Testament errichtet hat. Das Testament soll speziellen Fortschriften entsprechend gemacht werden, deshalb lohnt es sich, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Das Testament kann kostenlos sein, der Erblasser hat aber auch das Recht, dafür ein Entgelt, eine Gegenleistung, zu verlangen. Im häufigsten Fall verlangt er einen Unterhalt. In dieser Situation geht es um einen Erbvertrag und das Wesentliche eines Erbvertrags besteht darin, dass der Erbe das Entgelt des Unterhalts nur nach dem Tod des Erblassers erbwirt.

Ein Unterhaltsvertrag ist kein Erbvertrag und gehört eigentlich nicht zum Thema Erbschaft, muss jedoch hier erwähnt werden.

Wenn ein Unterhaltsvertrag abgeschlossen wird, müssen die gleichen Leistungen erbracht werden wie bei einem Erbvertrag. D.h., der Unterhaltsberechtigte muss vom Unterhalter unterhalten, versorgt, im Falle einer Krankheit auf die Kosten des Unterhaltspflichtigen behandelt und nach seinem Tod bestattet werden. Im Falle eines Unterhaltsvertrags fällt aber das Vermögen des Unterhaltsberechtigten gleich im Moment der Vertragabschließung auf den Unterhaltspflichtigen.

Firmenvertretung, Firmengründung

Die meisten Anwälte übernehmen gerne den Gründungs- und Änderungsprozess von Firmen. Im Rahmen der Firmengründung erstellt der Rechtsanwalt den Gesellschaftsvertrag und die Gründungsurkunde, versieht sie mit seinem elektronischem Signum und leitet sie zum Registergericht weiter. Heutzutage kann die Gründungsurkunde auch anhand eines im Gesetz festgelegten Musters erstellt werden, man könnte denken, dass sich der Rechtsanwalt nur mit der Beglaubigung beschäftigen soll.

Im Laufe der Firmengründung tauchen zahlreiche Fragen auf, die nur von einer Person beantwortet werden, die umfangreiche Rechtskenntnisse aufweist. Im Bereich des Steuer-, Gesundheitsversicherungs- und Arbeitsrechts oder bezüglich der Verantwortung der Mitglieder und Amtsträgern können sich komplexe Fragen stellen ­und bei uns werden sie auch beantwortet.

Gerne übernehmen wir auch die Umwandlung, die gesellschaftrechtliche Reorganisation von Firmen bzw. die ständige Vertretung von Unternehmen. Die heißt, dass wir mit der Firma entweder einen Pauschalvertrag oder einen Rahmenvertrag mit Stundenlohn abschließen, und die Firma dafür (unabhängig von der monatlichen Arbeitsmenge) sowohl vor Gericht als auch gegenüber Behörden vertreten bzw. bei ihren Rechtsfragen beraten und auch die Verfassung ihrer Urkunden und Rechtsdokumenten übernehmen.

Immobiliensachen

Bezüglich der Immobilien ist die rechtliche Vertretung im Grundbuchamt, sowohl im Falle einer Schenkung, als auch eines Kaufvertrags obligatorisch. Und sie ist nicht nur obligatorisch, sondern auch praktisch, da diese Urkunden, Dokumente und Papiere zwar einfach zu sein scheinen, jedoch ein fundiertes Fachwissen beanspruchen. Mängel des Kaufvertrags haben schon mehrmals lebenslange Probleme verursacht, die zum Verlust des ganzen Vermögens, der Ersparnisse lebenslanger Arbeit geführt haben.

Es ist die Pflicht jedes Anwalts, durch Einblick in die Grundbuchdatenbank oder Einholung einer Kopie des Eigentumsblattes, die Daten der Immobilie noch vor der Abschließung des Kaufvertrags zu kontrollieren. Das Grundbuchblatt kann vom Grundbuchamt auch elektronisch, sogar noch am Tag der Vertragsabschließung abgerufen werden. Angaben und Daten der Klienten können, wenn nötig, durch das Zentralamt des öffentlichen Dienstes und der elektronischen Verwaltungsdienste auch elektronisch überprüft werden und auf dieser Weise kann sowohl ein Kaufvertrag als auch ein Schenkungsvertrag sicher angefertigt werden.

Beitreibung von Schulden

Von all den gesetzlichen Methoden, die zur Eintreibung von Forderungen zur Verfügung stehen, empfehlen wir Ihnen diejenige, die für Ihre Situation am meisten adäquat und angemessen ist. Der Vorgang der Eintreibung beginnt meistens mit einer anwaltlichen Mahnung, die oft dazu ausreicht, dass der Verpflichtete seine Schulden begleicht.

Die weitere Beitreibung von Schulden soll im Falle von Einzelunternehmern und natürlichen Personen mittels eines Zahlungsbefehls (Mahnbescheids), eventuell Gerichtsverfahrens, bzw. dann eines Vollstreckungsverfahrens eingeleitet werden. Ein Zahlungsbefehl (Mahnbescheid) ist ein vereinfachtes Verfahren, das entweder innerhalb kurzer Zeit mit einem vollstreckbaren Beschluss abgeschlossen wird oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens fortgesetzt wird. Wenn der Mahnbescheid rechtskraft erlangt, kann ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Die Zwangsvollstreckung gehört grundsätzlich zu den Aufgaben des Gerichtsvollziehers, jedoch ist es empfehlenswert, eine rechtliche Vertretung in Anspruch zu nehmen. Der Gerichtsvollzieher hat Zugang zu Datenbanken, die von keinem Anwalt oder natürlicher Person erreicht werden können (z.B. landübergreifendes Immobilienregister, Kraftfahrzeugregister, Datenbanken des Steueramts).

Im Falle von Firmen schlagen wir unseren Klienten vor, nach der anwaltlichen Mahnung ein Liquidationsverfahren zu starten. Gegenüber dem Vollstreckungsverfahren bevorzugen wir ein Liquidationsverfahren, weil es sich relativ schnell herausstellt, ob die Firma überhaupt fähig ist, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Wenn das Gericht die Liquidation der verschuldeten Firma verordnet, kann es selbstverständlich vorkommen, dass die Schulden nicht ausgeglichen werden. Im Laufe eines Vollstreckungsverfahrens stellt sich aber das Gleiche erst in ein paar Jahren aus, wo sich der Klient schon bedeutende Summen für den Mahnbescheid, für das Gerichts-und Vollstreckungsverfahren ausgegeben hat. Wegen der Kettenschulden im Wirtschaftsbereich kommt es leider heutzutage sehr häufig zur Liquidation. Selbsverständlich kann diese auch im Besitz einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung eingeleitet werden.

Außer der oben erwähnten Bereichen stehen wir Ihnen selbstverständlich in allen Zivilrechtsachen zur Verfügung. Gerne übernehmen wir Ihre rechtliche Vertretung, u.a. bei Schadenersatz-und Haftungsfragen bzw. bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts.

Ehescheidung, Scheidungsprozess

Selbstverständlich vertreten wir unsere Klienten vor dem Gericht, wir sind aber auch bereit, vor Prozessbeginn mit der Gegenpartei Absprachen zu führen. Dies hat mehrmals zum Ergebnis geführt, dass die Ehescheidung vermieden werden konnte und die eheliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wurde. Es muss nicht extra betont werden, was für ein großer Vorteil das für die Kinder ist! Auch wenn ein so ideales Ergebnis nicht zu erreichen ist, kann eine Absprache mindestens dazu führen, dass alle Fragen einvernehmlich geregelt werden. Für unsere Klienten bedeutet es nicht nur eine Kostenersparung, sondern sorgt auch für eine zukünftige gute Beziehung zwischen den ehemaligen Eheleuten.

Die eheliche Gütergemeinschaft (die Kraft Gesetzes entsteht) kann auch ohne die Auflösung der Ehe aufgelöst werden. Außerdem können die Parteien bereits bei der Eheschließung im Rahmen eines Vertrags von dem gesetzlich angenommenen 50-50 % Anschaffungsanteil abweichen. Diese Verträge nennt man Eheverträge zur Regelung des ehelichen Güterrechts und sind nur als öffentliche Urkunden oder mit Gegenzeichnung des rechtlichen Vertreters gültig.

Sonstige Angelegenheiten – ohne Anspruch an Vollständigkeit

Schadenersatz bei Verkehrsunfällen. Es ist wichtig zu wissen, dass der Geschädigte in diesem Fall der Versicherung des für den Unfall verantwortlichen Kraftfahrzeuges gegenübersteht. Es ist nämlich die Versicherungsgesellschaft, die anhand der Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet ist, den Schadenersatz zu bezahlen. Ähnlich sieht es in den Schadenersatzfällen aus, wo die Versicherungsgesellschaft anhand sonstiger Haftpflichtversicherung haftet, so wie z.B. beim Hundeangriff anhand einer Wohnungsversicherung.

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind wir auch gerne bereit, die Vertretung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu übernehmen. Bei Arbeitsstreitfällen ist es immer empfehlenswert, vor Beginn des Prozesses mit der Gegenpartei abzustimmen. Bei Arbeitsrechtprozessen beträgt der Streitwert oft eine Summe, die sich aus mehreren Monatslöhnen zusammensetzt, mit einer Rechtstreit riskieren also beide Parteien relativ viel.

Wenn der Schuldner zur Sicherung eines Darlehens (Kredites) eine Immobilie anbieten kann, ist es sinnvoll, die Immobilie mit einer Hypothek zu belasten. Die Eintragung der Hypothek bedeutet für den Gläubiger Priorität im Laufe einer eventuellen Zwangsvollstreckung und kann nicht nur bei Krediten, sondern auch bei Schulden verwendet werden. Auch ein Mehrfamilienhaus kann eine Hypothek auf die Immobilie eines Eigentümers eintragen lassen, wenn dieser Hausgeld-oder Betriebskostenschulden aufgehäuft hat.

Auch für die Eintragung von Markenzeichen oder Warenzeichen stehen wir unseren Klienten gerne zur Verfügung. Ein Markenzeichen ist ein Wort oder eine Abbildung, das geeignet ist, eine Dienstleistung kennzuzeichnen. Wenn das Markenzeichen als Schutzmarke in die nationalen und internationalen Datenbanken eingetragen wird, sind außer dem Berechtigten alle verpflichtet, sich der Benutzung des Markenzeichens zu enthalten. Die Eintragung der Warenzeichen können wir sowohl in den EU-Ländern als auch in den Ländern außerhalb der Europäischen Union übernehmen.

Gerne wirken wir an dem Erwerb der Staatsbürgerschaft mit. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft ist (bis auf die sog. begünstigte Einbürgerung) ein ziemlich langer und komplizierter Prozess. Bereits bei der Einreise ins Land muss man ein entsprechendes Visum haben und um das zu erhalten, muss man vorher mehrere Bedingungen erfüllen. Zu einem längeren Aufenthalt in Ungarn braucht man ein Aufenthaltserlaubnis, später eine Niederlassungsgenehmigung. Zu diesen muss man die Wohn-und Einkommensverhältnisse bzw. die Krankenversicherung beweisen können. Die Staatsbürgerschaft kann erst nach langem rechtmäßigem Aufenthalt beantragt werden. Das inländische Krankenversicherungssystem kann man aber auch ohne Staatsbürgerschaft in Anspruch nehmen, wenn man über ein gültiges Krankenversicherungsverhältnis verfügt.